AGB

Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

1) Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der jeweilige  Besteller unsere Liefer-, Verkaufs-, und Zahlungsbedingungen an. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Bestellers sowie alle mündlichen Vereinbarungen sind nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch ESCHA gültig. Die Einkaufsbedingungen des jeweiligen Bestellers nur nach ausdrücklichem schriftlichen Anerkenntnis Gültigkeit, sonst grundsätzlich nicht. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der jeweiligen Bestellung ab, ist dies unverzüglich nach Erhalt schriftlich mitzuteilen, da ansonsten die Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich gilt. Nachträgliche Änderungswünsche die Mehrkosten verursachen, werden von uns gegen Berechnung dieser Mehrkosten und Verlängerung der ursprünglich angegebenen Lieferfrist ausgeführt. Diese Änderungen bedürfen der Zustimmung von ESCHA und der schriftlichen Bestätigung.

Der Besteller ist nach an schriftlicher oder mündlicher Bestellung für die Dauer von 14 Tagen ab der Bestellung an sein Vertragsangebot gebunden. Für ESCHA sind Aufträge erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht wurden. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der immer Schriftform.

2) Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert beträgt 300,- € (Netto-Auftragswert). Ausführung von Aufträgen unter einem Netto-Auftragswert von 300,- € bleibt vorbehalten - es fällt ein Mindermengenzuschlag von 20,- € an.

3) Verpackungseinheiten

Den Konditionen liegt eine geschlossene Bestellung und Abnahme in Verpackungseinheiten zugrunde. Für Bestellmengen unter einer VE fällt eine Handlingspauschale in Höhe von 5,- € an.

4) Spezifikationen zur Ware

Die Größenangaben in unseren Katalogen oder anderen Werbemedien beziehen sich bei der Artikelbeschreibung auf ca.-Maße in cm, bei Druckangaben auf ca. Maße in mm. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleiben ebenso Änderungen des Materials, der Farbe, des Designs, der technischen Beschaffenheit, der Verpackungsart der Einzelstücke sowie der Größe und Art der Verpackungseinheiten. All diese Änderungen sind kein Reklamationsgrund, auch nicht, wenn sich dadurch Abweichungen innerhalb einer Lieferung ergeben. Bei der Einzelverpackung handelt es sich um eine Verpackung, die zum Schutz des Artikels dient. Sie ist nicht als Geschenkverpackung zu betrachten. Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Produktionsmöglichkeiten für Keramik, insbesondere bei Massenproduktionen, gilt als Qualitätsmaßstab die Dutzendware in herkömmlicher “Ofensortierung”. Bei Ofensortierungsware sind folgende leichte Fehler im keramischen Endprodukt generell zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar: Nadelstiche, Glasurschlieren, Glasurfarbabweichungen, Glasurglanz-Toleranzen, Unreinheiten, Eisenflecken und Punzen. Muster stellen einen qualitativen Durchschnitt dar.

5) Werbeanbringung durch ESCHA

Für eine optimale Werbeanbringung werden reprofähige Daten, vektorisierte EPS/PDF/AI-Dateien in mindestens 300 dpi Auflösung, die 1:1 angelegt sein müssen, benötigt.

Wenn von Seiten des Bestellers oder des Endkunden keine genauen Farbangaben nach Pantone/HKS gemacht werden, wird ein entsprechender Standard-Farbton von ESCHA oder den beauftragten Dienstleistern gewählt.

Es ist zu beachten, dass es beim Druckergebnis materialbedingt zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Der jeweilige Besteller erhält von ESCHA einen digitalen Druckvorschlag, bei der es sich um eine reine digitale Platzierung /Drucksimulation des Druckbildes handelt. Da es sich um eine Simulation handelt ist diese in keinem Fall verbindlich in der Druckschärfe und Farbe, hier kann es zu Abweichungen zum Originalbild kommen.

Zur Vermeidung von Fehlern bieten wir unseren Kunden Andruckmuster an. Dieses Andruckmuster ist kostenpflichtig, ESCHA berechnet pro Farbe € 30,00. Eine Freigabe des Druckes per E-Mail ist kostenfrei. Durch die Erteilung der Druckfreigabe gilt der Druckvorschlag als vom Besteller geprüft und für fehlerfrei befunden. Spätere Einwendungen werden nicht akzeptiert. Die im Katalog oder anderen Werbemedien angegebenen Druckpreise gelten für einen einfarbigen Druck an einer Position in vorgeschlagener Größe, soweit nichts anderes angegeben ist. Artikel, die mehrfach verpackt sind wie zum Beispiel sowohl in einem Einzelkarton als auch in Polybeutel, werden nach dem Drucken nur nach Notwendigkeit wieder verpackt.

6) Preise

Die angegebenen Preise, nach Abzug eventueller Rabatte, verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise sind grundsätzlich freibleibend, Irrtümer vorbehalten. Sie gelten nur solange der Vorrat reicht. Preiserhöhungen müssen wir uns vorbe-halten. Druckfehler in Katalog, Preisliste oder anderen Werbeaktionen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Preisänderungen werden schnellst möglich mitgeteilt. Die von ESCHA versandten Auftragsbestätigungen sind bindend. ESCHA ist jedoch berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Preis- oder Kostenerhöhungen, Änderungen von Frachtkosten, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben die Preise entsprechend an zu passen. Der Besteller hat eine Frist von längstens 3 Tagen nach Erstellung der Auftragsbestätigung bzw. Änderung derselben um seinen Rücktritt schriftlich zu erklären, jedoch nur, wenn die Rücktrittserklärung ESCHA vor Versand oder Veredelung der bestellten Waren erreicht. Ist bei den betreffenden Artikeln die Veredelung bereits geschehen odert handelt es sich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

6.1) Anzahlungen bei Sonderanfertigungen

Bei Aufträgen über im Kundenauftrag zu produzierende Artikel mit besonderen Spezifikationen, Designs oder Veredelungen behält sich ESCHA vor mindestens 30% Anzahlung auf den Rechnungsbetrag zu erbitten.

6.2) Mengenrabatte bzw. Sonderpreise

Bei Zahlungen nach dem Zahlungsziel verfallen sowohl die Gewährung von Skonti als auch eventuell weitere gewährte Preisnachlässe die an pünktliche Zahlung gebunden sind. Dieses gilt auch für gewährte Sondernettopreise. Aktionspreise in Flyern, dem Shop oder anderen Werbeaktionen sind Sonderpreise, hierauf werden keine weiteren Rabatte gewährt. Alle Preise, die von unserer jeweils aktuellen Preisliste abweichen, sind grundsätzlich Sonderpreise.

7) Muster

Muster werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zurückgenommen. Sollten dennoch Muster retourniert werden, werden diese nicht gut geschrieben.

8) Neutraler Warenversand

Gerne wird im Auftrag der Besteller die Ware streng neutral an die Endkunden versandt.

9) Lieferzeiten

Lieferungen erfolgen schnellstens. Fixtermine werden aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Teillieferungen sind nach Absprache erlaubt. Das dadurch entstehende Mehrporto geht zu Lasten des Bestellers. Die dem jeweiligen Auftrag zuzurechnenden Lieferfristen beginnen erst, wenn alle von Kundenseite zu stellenden Unterlagen bei ESCHA vorliegen. Es werden nur Warenabgangstermine angeben, da ESCHA keinen Einfluss auf das beauftragte Beförderungsunternehmen hat. Wird ESCHA durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse an der Erfüllung der Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend. Der jeweilige Besteller wird umgehend über die zu erwartende Verzögerung informiert. Sollte die  Verlängerung der Lieferzeit unzumutbar sein, besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, jedoch nur, indem uns der Rücktritt unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird.  Handelt es sich um Sonderanfertigungen bzw. schon bedruckte Artikel ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen ESCHA wegen zu später Lieferung können nicht geltend gemacht werden. Verzögerte Angaben von Auftragsdetails durch den bestellenden Kunden haben automatisch eine Lieferterminverschiebung zur Folge.

10) Lieferung

Die Lieferungen erfolgen immer ab Werk, nach freier Wahl von ESCHA per Post, Paketdienst oder Spedition. Auslagen und Kosten trägt der Besteller. Gelieferte Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Bei Export in Länder außerhalb der EU werden für eine eventuell erforderliche Zollerklärung € 35,00 extra berechnet.

Bei Katalogware bis zu einem Nettowarenwert von Euro 1.000,- oder bei Sonderproduktionen bis zu einem Nettowert von Euro 2.000,- erfolgen die Lieferungen grundsätzlich unfrei. Katalogware ab einem Nettowarenwert von Euro 1.000,- netto und Sonderproduktionen ab einem Nettowarenwert von Euro 2.000,-  werden frei Haus versandt.

Postsendungen werden aufgrund der gültigen Paketbestimmungen auch unter Euro 500.- netto frei Haus geliefert und die anfallenden Portokosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Expressgut Versand erfolgt grundsätzlich unfrei. Bei einem Auftragswert über Euro 2000.- netto werden die Normalfrachtkosten bei Expressgutversand gutgeschrieben. Für alle Auslandsaufträge gilt die Lieferbedingung ab Werk Staig/Steinberg unabhängig vom Warenwert.

Für Einwegpaletten werden Euro 5,- pro Stück berechnet. Für Europaletten werden Euro 12,50 pro Stück berechnet, soweit sie nicht bei der Abholung gegen entsprechende Leerpaletten getauscht werden können. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung auf Europalette.

Die in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen beginnen erst, wenn der Besteller alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat und bei Druckerzeugnissen die Druckfreigabe erteilt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Herstellers (bei Direktlieferungen) oder das Lager ESCHA verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Sind durch höhere Gewalt Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar sind - gleich ob im Betrieb, beim Lieferanten oder Druckanstalten, eingetreten. Die ESCHA an der Erfüllung der Lieferverpflichtungen hindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.

Soweit ESCHA nicht oder nicht rechtzeitig liefern kann und dies nicht durch ESCHA zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss einen kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern, tritt die Befreiung von der Leistungsverpflichtung ein. Der jeweilige Besteller wird in diesem Falle über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurück erstattet.

ESCHA behält sich vor , die Lieferung zu verweigern, sofern nach Abschluss der Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Gegenleistung des Bestellers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit als gefährdet erscheinen lassen. In diesem Fall erfolgt die Lieferung, sofern der Besteller vorleistet oder angemessene Sicherheit stellt. ESCHA ist berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Vorleistung oder Sicherheitenstellung zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Im Fall des Lieferverzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Lieferverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Lieferung länger als acht Wochen nach Eintritt des Verzuges nicht erfolgt.

Das Recht auf Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB ist ausgeschlossen.

11) Gewährleistung

Die angebotenen Waren sind - soweit nicht anders angegeben - Importwaren aus Fernost. Daher unterliegen sie bei der Benutzung rascherem Verschleiß. Dies ist kein Reklamationsgrund. Außerdem muss mit einem gewissen Ausschuss gerechnet werden. Für bis zu drei Prozent Ausschuss bestehen keine Ersatzansprüche. Für eventuell darüber hinausgehenden Ausschuss beschränkt sich der Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. Die Waren sind in jedem Fall unverzüglich nach Eingang beim Besteller oder bei der angegebenen Versandadresse durch den Besteller oder einen damit beauftragten Dritten auf eventuelle Mängel und Stückzahl zu untersuchen. Beanstandungen sind ESCHA unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Bei äußerlich sichtbaren Transportbeschädigungen ist die Gewährleistung darüber hinaus auch dann ausgeschlossen, wenn versäumt wurde, die Beschädigung bei Empfang vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Rücksendungen nach akzeptierten Reklamationen werden nur portofrei angenommen. Für Artikel, die vom jeweiligen Besteller oder einem von diesem beauftragten Dritten bedruckt oder bearbeitet wurden, nachdem sie durch ESCHA ausgeliefert wurden, ist nach der Bearbeitung jede Gewährleistung ausgeschlossen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen. Für Waren, die nicht an Verbraucher weiterverkauft werden, (z. B. Waren, die an Unternehmen verkauft werden, die sie zu Werbezwecken an Verbraucher verschenken) gilt zusätzlich, dass alle Gewährleistungsansprüche - auch soweit Mängel nicht sofort erkennbar sind - spätestens ein Jahr nach Auslieferung der Waren an den Besteller oder an die von Ihm angegebene Versandadresse verjähren. Dies gilt auch wenn die Waren bis dahin noch nicht in Gebrauch genommen wurden. Auch wenn zwischenzeitlich Gewährleistungsansprüche anerkannt wurden, verjähren bei Waren, die nicht an Endverbraucher geliefert werden, spätestens ein Jahr nach der ursprünglichen Lieferung alle weiteren Gewährleistungsansprüche.

12)  Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen eventueller gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht keinerlei Haftung.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Auslieferung der Ware. Dies trifft nicht zu wenn Arglist vorwerfbar ist.

13) Warenrücknahme

Grundsätzlich ist die Rücknahme von neutraler Ware nur nach vorheriger Absprache und einer Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Warenwertes möglich. Die Kosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Die Ware wird nur originalverpackt und unbeschädigt akzeptiert. Die Verpackung darf nicht beschriftet worden sein. Warenrücknahme erfolgt, vor allem bei bestimmter Ware, wie Auslaufartikel oder Saisonware, unter Vorbehalt.

14) Zahlung

Für Zahlungen innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettowarenwert zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Das Zahlungsziel beträgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart und von ESCHA bestätigt, 14 Tage. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten im Falle von Gewährleistungsansprüchen ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Schuldverhältnis beruht. Aufrechnungen des Bestellers mit eigenen Ansprüchen sind nur dann zulässig, wenn dieses Vorgehen im Vorfeld schriftlich vereinbart und von ESCHA bestätigt wurde und die entgegen stehenden Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Unbekannte Kunden werden gegen Vorkasse abzüglich 2 % Skonto beliefert. Die Kosten trägt der Kunde.

15) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ESCHA. Sie darf einem Dritten weder verpfändet noch sicherheitsübereignet werden. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, dass uns das Eigentum an der Forderung übertragen wird. Wenn Sie mit der Zahlung im Verzug sind, berechtigt uns der Eigentumsvorbehalt auch ohne vorherige Fristsetzung dazu, die Herausgabe der Ware bzw. der Forderung zu verlangen.

16) Vertragsstrafen/Schadenersatz

Vertragsstrafen können nicht gegen ESCHA  geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

17) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dies gilt ebenso, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

18) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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